Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammenschlussvorhaben
Tenor
I. Der mit Schreiben vom 21. September 2006 angemeldete Zusammenschluss wird mit folgenden Nebenbestimmungen freigegeben:
Veräußerungsverpflichtung
Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Beteiligte zu 4. (nachfolgend: „Weiland”), sämtliche Anteile an dem Unternehmen Buchhandlung Weiland Hannover GmbH, Lübeck, (nachfolgend: „Weiland Hannover”) an einen unabhängigen Erwerber veräußert. Die Bedingung tritt erst mit der Vorlage des Kaufvertrages und eines Nachweises über den Vollzug der Veräußerung ein.
Veräußerungsgegenstand
Weiland Hannover betreibt eine Buchhandlung mit Vollsortiment und einem Ladenlokal mit einer Ladenlokalfläche von 3.600 m² in der Georgstraße 10 in 30159 Hannover. Weiland Hannover ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von Weiland. Veräußerungsgegenstand ist Weiland Hannover in seinem zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens am 21. September 2006 gegebenen Umfang.
Der Erwerber
- Der Erwerber darf nur ein Dritter sein, an dem die Beteiligten zu 1. bis 7. weder beteiligt noch mit dem sie sonst verflochten sind.
- Der Erwerber soll eine juristische oder natürliche Person sein, die aufgrund ihrer Erfahrungen und finanziellen Ressourcen in der Lage ist, den Fortbestand der Weiland Hannover als Wettbewerber auf dem Markt für den Bucheinzelhandel bzw. den Sortimentsbuchhandel in Hannover zu ermöglichen.
- Die Auswahl des Erwerbers bedarf vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages der Zustimmung des Bundeskartellamtes. Die Erteilung darf nur aus den vorstehend unter 3. (a) und (b) genannten Gründen verweigert werden. Eine etwaige Pflicht zur Anmeldung des Erwerbs bei den zuständigen Kartellbehörden bleibt hiervon unberührt.
Wahrung der unternehmerischen Eigenständigkeit von Weiland Hannover
Weiland stellt sicher, dass Weiland Hannover bis zum Vollzug der Veräußerung ausreichendes Kapital zur Verfügung steht, so dass Weiland Hannover unverändert fortgeführt werden kann. Der Weiland Hannover sind die hierfür erforderlichen Mitarbeiter und Vermögensgegenstände weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Sonstige Pflichten der Zusammenschlussbeteiligten
- Den Zusammenschlussbeteiligten wird aufgegeben, für einen Zeitraum von 4 Jahren nach erfolgter Veräußerung keine Beteiligung an Weiland Hannover zu erwerben und/oder personelle Verbindungen herzustellen mittels derer ein direkter oder indirekter Einfluss auf Weiland Hannover ausgeübt werden kann.
- Den Zusammenschlussbeteiligten und den mit ihr verbundenen Unternehmen wird aufgegeben, für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Vollzug der Veräußerung keine leitenden Angestellten der Weiland Hannover zu übernehmen, es sei denn, der Erwerber ist im Einzelfall an einer Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiter nicht interessiert.
II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von […] Euro für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis 7. als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
I. Das Vorhaben
Die Beteiligte zu 1. (nachfolgend: „Weltbild”) hat namens und im Auftrag auch der Beteiligten zu 2. (nachfolgend: „Hugendubel”) und der Beteiligten zu 3. (nachfolgend: „DBH”) und mit Zustimmung von Weiland mit Schreiben vom 21. September 2006, eingegangen am 22. September 2006, und weiteren Angaben mit Schreiben vom 4., 11. und 31. Oktober sowie 16. November 2006 folgendes Vorhaben angemeldet: Weltbild und Hugendubel beabsichtigen, mittelbar über ihr Gemeinschaftsunternehmen DBH, 50,1% der Geschäftsanteile an Weiland zu erwerben. Veräußerer sind die derzeit alleinigen Gesellschafter von Weiland, der Beteiligte zu 5. (nachfolgend: „Herr Hamkens”) und die Beteiligte zu 6. (nachfolgend: „Frau Hamkens”) sowie die Beteiligte zu 7. (nachfolgend: „G.W. Buch”). Die G.W. Buch ist die Komplementärin von Weiland, deren Anteile zu 100% von Herrn Hamkens gehalten werden.
Der Erwerb weiterer Anteile an Weiland, der nicht Gegenstand dieser Verfügung ist, ist in zwei weiteren Schritten über Call-und Put-Optionen geregelt. Zunächst räumt Herr Hamkens DBH die Option ein, einen weiteren Anteil in Höhe von 24,8% an Weiland hinzuzuerwerben „Call-Option”). Diese Call-Option kann im Zeitraum vom 30. Juni 2009 bis zum 30. September 2009 ausgeübt werden. Umgekehrt räumt DBH Herrn Hamkens die Option ein, Anteile an Weiland in Höhe von 24,8% zu veräußern „Put-Option”). Diese Put-Option kann durch Herrn Hamkens vom 1. Januar 2010 bis zum 31. März 2010 ausgeübt werden. In einer zweiten Option räumt Herr Hamkens DBH die Möglichkeit ein, zwischen 30. Juni 2012 und 30. September 2012 sämtliche restliche Geschäftsanteile an Weiland zu erwerben. Umgekehrt räumt DBH Herrn Hamkens die Option ein, die restlichen Geschäftsanteile zwischen 1. Januar 2013 und 31. März 2013 zu veräußern.
Entscheidungsgründe
II. Die beteiligten Unternehmen
1. Weltbild
Weltbild verlegt Bücher (im eigenen Weltbild Buchverlag und über eine 50%ige Beteiligun...