Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabe „Teilvergabe eines Dienstesrdquor;
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin. Die Beigeladenen zu 1) und 2) tragen ihre Kosten selbst.
3. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragsgegnerin war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig eine Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe des Auftrages „Teilvergabe des …dienstes der … in … von Dezember 2006 bis Juni 2008” durch. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Angebote konnten auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
a) In der Bekanntmachung ist Folgendes aufgeführt (wortgleich wiedergegeben auf Seite 9 der Vergabeakte):
„k) Der Bewerber muss über die gesamte Vertragslaufzeit jederzeit im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerberlassung nach den Paragr. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) … sein. Die Erlaubnis der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ist zusammen mit den Angebotsunterlagen bis zur Angebotsfrist dem … im Original vorzulegen. Eine bestehende Betriebs-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.000.000,– jeweils für Personen- und Sachschäden ist vom Bieter nachzuweisen.
…
m) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen, die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.”
Ziff. 11 des Anschreibens der Angebotsaufforderung vom 23. Oktober 2006 lautet:
„Auf Verlangen ist der Nachweis zu erbringen, dass vergleichbare Leistungen bereits erbracht worden sind.”
Im Übrigen wird hier und in Ziff. 11 der der Angebotsaufforderung beiliegenden „Besonderen Vertragsbedingungen” (BVB) wiederum die Vorlage einer AÜG-Bescheinigung im Original „zusammen mit den Angebotsunterlagen bis zur Angebotsfrist” gefordert. Gemäß Ziff. 11 („Eignungsnachweise”) der ebenfalls der Angebotsaufforderung beigefügten „Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen” (BwL (national)) hat der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit „auf Verlangen” einen Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen. Weitere von den Bietern vorzulegende Nachweise werden in der Angebotsaufforderung nicht genannt.
b) Neben der Antragstellerin (ASt) und den beiden Beigeladenen (Bg) gaben vier weitere Bieter fristgerecht Angebote auf ein oder beide Lose ab.
Dem Angebot der ASt war die o.g. Erlaubnis i.S.d. AÜG in Kopie beigefügt, die Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie die Angaben über die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte fehlten, die Deckungssumme der Betriebs-Haftpflichtversicherung wurde mit 1.000.000,– Euro angegeben.
Demgegenüber enthält das Angebot zumindest eines weiteren Bieters (lfd. Nr. 4 nach Blatt 25 der Vergabeakte) alle o.g. Nachweise und Angaben. Die diesem Angebot im Original beigefügte Erlaubnis nach AÜG wurde im April 2006 auf die „X GmbH” ausgestellt. Auszugsweise lautet das Angebot wie folgt:
„Umsatz …dienste der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren betrug der Umsatz Festmacherdienste ca. EUR … in der X-Gruppe.
Ausgeführte …dienste der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren wurden ca. … …dienste in der X-Gruppe ausgeführt.”
In seinem Angebot führt dieser Bieter aus, er habe bis zum 17. November 2006 unter „X”, einer GmbH, firmiert. Um sich an der Ausschreibung beteiligen und hierfür das Bestehen einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitsnehmerüberlassung nachweisen zu können, habe der bisherige Alleingesellschafter zusammen mit einem weiteren Unternehmen durch Abtretung einiger seiner Geschäftsanteile die nunmehr getroffene gesellschaftsrechtliche Konstellation gewählt. Wie sich aus dem beiliegenden notariellen Vertrag ergibt, wurde die Firma der X in die Firma, unter der dieser Bieter auftritt, geändert (wiederum in eine GmbH) und der Gesellschaftsvertrag u.a. dahingehend neu gefasst, dass der Unternehmensgegenstand nunmehr ausschließlich …dienste und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen umfasst. Das übrige Geschäft der Gesellschaft (also außer der …dienste) werde in einer neu gegründeten GmbH unter der alten Firma „X” weiterverfolgt. Der Bieter führt in seinem Ang...