Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens

 

Beteiligte

1a.DaimlerChrysler AG

1b.DCX.Net Holding GmbH

2. T-Online International AG

 

Tenor

I. Das am 4. Januar 2001 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben.

II.Die Gebühr der Anmeldung wird auf

xxx DM

(in Worten: xxx Deutsche Mark)

(nachrichtlich: xxx Euro)

festgesetzt und der Beteiligten zu 1a. aufgelegt.

 

Gründe

A.

I.

1. Mit Schreiben vom 3. Januar 2001 (eingegangen am 4. Januar 2001) hat die DaimlerChrysler AG in Abstimmung mit der T-Online International AG (nachfolgend: T-Online) die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Betrieb eines elektronischen Mehrkanalportals im Internet angemeldet, an dem sich das DaimlerChrysler Tochterunternehmen DCX.Net Holding GmbH (nachfolgend: DCX.Net) mit 51 % und T-Online mit 49 % beteiligen sollen. Das Gemeinschaftsunternehmen, dessen Name bisher nicht feststeht, soll in der Rechtsform einer GmbH mit Sitz in Deutschland betrieben werden. Für das Verwaltungsverfahren wird es mit „MB-Portal” bezeichnet. Im E-Commerce soll das MB-Portal als Business-to-Consumer (B2C)-Plattform für die Marke Mercedes-Benz der DaimlerChrysler AG aufgebaut werden.

2. Das Haupttätigkeitsgebiet der DaimlerChrysler AG liegt in der Produktion und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugkomponenten. In Europa werden überwiegend Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz und Smart vertrieben. Darüber hinaus entfaltet DaimlerChrysler Aktivitäten in anderen Industrie- und Dienstleistungsbereichen, die von dem Vorhaben nicht betroffen sind und daher hier keiner näheren Darstellung bedürfen.

DaimlerChrysler hatte im Geschäftsjahr 2000 weltweite konsolidierte Umsatzerlöse von 162,384 Mrd.. Davon entfielen 50,348 Mrd. auf die Europäische Union und 25,988 Mrd. auf Deutschland. Der Geschäftsbereich DCX.Net hat die Funktion, die E-Commerce-Aktivitäten von DaimlerChrysler organisatorisch zu bündeln. Die Gesellschaft erzielte bislang keine Umsätze.

3. T-Online ist auf dem Gebiet der Internet-Dienstleistungen tätig und vertreibt und vermarktet Online-/Internetdienste an Nutzer und Inhalteanbieter. Die deutsche Telekom AG, die 81,71 % der Anteile der T-Online hält, ist auf sämtliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen ausgerichtet. Der konzernweite konsolidierte Gesamtumsatz der deutschen Telekom AG im Jahr 2000 betrug 40,9 Mrd., von denen ca. 38,2 Mrd. in der Europäischen Union und 33,2 Mrd. in Deutschland erzielt wurden.

II.

Das Vorhaben unterliegt den Vorschriften der Zusammenschlusskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

1. Die Beteiligung von DCX.Net in Höhe von 51 % der Geschäftsanteile und von T-Online in Höhe von 49 % der Geschäftsanteile erfüllt den Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bzw. der Nr. 3 lit. b und des Satzes 3 GWB.

2. Das Vorhaben ist kontrollpflichtig, da die Umsatzgrenzen des § 35 Abs. 1 GWB überschritten werden und die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 GWB nicht vorliegen.

3. Die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes ist gemäß § 35 Abs. 3 GWB gegeben, weil die europäische Fusionskontrollverordnung [VO (EWG) Nr. 4064/89 in der Fassung der VO (EG) 1310/97] (FKVO) keine Anwendung findet. Das Unternehmen erfüllt nicht auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit, sondern nimmt lediglich eine Funktion innerhalb der bestehenden Geschäftstätigkeiten der Mütter wahr, da die im Portal angebotenen Inhalte und Dienstleistungen noch weiterhin von den Mutterunternehmen angeboten werden.

4. Das Zusammenschlussvorhaben wirkt sich im Sinne des § 130 Abs. 2 GWB im Inland aus, da die beteiligten Unternehmen in Deutschland tätig sind.

5. Am 2. Februar 2001 hat die Beschlussabteilung der Daimler-Chryler AG als Anmelderin mitgeteilt, dass sie in das Hauptprüfverfahren eingetreten ist (§ 40 Abs. 1 GWB).

Die Prüfungsfrist endet am 4. Mai 2001.

B.

I.

1. Das MB-Portal soll Inhalte und Dienstleistungen in einem Internetportal bündeln und aufbereiten, die von Mercedes-Kunden und Dritten stationär oder mobil über das Internet, Telefon, WAP (Wireless Application Protocol) und SMS (Short Message Service) abgerufen werden können. Die angebotenen Inhalte und Dienste sollen dabei dem spezifischen Anspruch der Marke Mercedes-Benz entsprechen.

2. Das Portal soll zunächst in deutscher Sprache für Deutschland, Österreich und die Schweiz eingerichtet werden.[…]

3. Durch das Portal werden Inhalte und Dienste angeboten, die zum Teil bereits über die beiden Mutterunternehmen angeboten werden. Über die Internetseiten von DaimlerChrysler erhalten Kunden und Interessenten Informationen über Neu- und Gebrauchtfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz und über andere Produkte (z. B. Accessoires, Zubehör etc.) und Dienstleistungen von DaimlerChrysler. Das MB-Portal wird die Inhalte aus den bestehenden Internetseiten in das Portal integrieren und Links zu bestehenden Internetseiten in das Portal einstellen. Darüber hinaus sollen Internetnutzer allgemeine...

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