Entscheidungsstichwort (Thema)
Wissenmedia (Bertelsmann). Brockhaus. Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Tenor
I. Das mit Schreiben vom 05.01.2009 angemeldete Zusammenschlussvorhaben (der Erwerb der alleinigen Kontrolle der Beteiligten zu 4 durch die Beteiligte zu 2) wird freigegeben.
II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von […] Euro für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf
[…] Euro |
(in Worten: […] Euro) |
festgesetzt und den Beteiligten zu 1 bis 4 als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
A. Sachverhalt
I. Zusammenschlussvorhaben und Verfahren
Rz. 1.
Die Bertelsmann AG Gütersloh, hat mit Schreiben vom 05.01.2009 – eingegangen per Fax am selben Tag – folgendes Zusammenschlussvorhaben angemeldet: Die Bertelsmann AG (Bertelsmann) beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Wissenmedia GmbH, Gütersloh, (Wissenmedia) sämtliche Anteile an der F.A. Brockhaus GmbH zu erwerben. Veräußerin ist die Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim (BIFAB), deren Anteile derzeit zu 90 % die Familien Langenscheidt und Brockhaus halten. Die F.A. Brockhaus GmbH ist Eigentümerin folgender Vermögensgegenstände:
- • Sämtliche enzyklopädische Substanzen, die von der BIFAB zur Herstellung von Nachschlagewerken und Kinder- und Jugendbüchern unter der Marke Brockhaus verwandt werden.
- • Die Brockhaus-Online-Aktivitäten und notwendigen Domainrechte sowie die zugehörigen, für elektronische Auswertungen benötigten Substanzen.
- • Sämtliche Markenrechte an der Marke Brockhaus.
- • Einzelne Titel, die unter den Marken Meyers und Harenberg als A – Z Nachschlagewerke, thematische Nachschlagewerke, zum Thema Neue Medien oder als Kinder- und Jugendbücher erschienen sind, nicht jedoch die Rechte an den Marken Meyers und Harenberg.
- • Lagerbestände, Vorräte und Kundenbeziehungen.
Rz. 2.
Wissenmedia wird im Ergebnis mit dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der F.A. Brockhaus GmbH und der sachlich dazugehörigen Vermögensgegenstände den gesamten Unternehmensteil Brockhaus (nachfolgend Brockhaus) von der BIFAB übernehmen. Nicht übernommen werden die Geschäftsbereiche Duden, Wörterbücher, Schulbücher und Kalender, die bei der BIFAB verbleiben werden. Die Mehrheit der Anteile an der BIFAB beabsichtigt der Schulbuchverlag Cornelsen von den Familien Langenscheidt und Brockhaus zu erwerben.
Rz. 3.
Die Beschlussabteilung hat mit Schreiben vom 28.01.2009, den beteiligten Unternehmen zugegangen am 29. bzw. 30.01.2009, gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet.
Rz. 4.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden 18 Verlage bzw. Verlagsgruppen mit ca. 30 Verlagen und 14 große Buchhandelsfilialisten befragt.
Rz. 5.
Am 24.04.2009 wurden den Zusammenschlussbeteiligten die Gründe für die beabsichtigte Freigabe mitgeteilt.
Rz. 6.
Das Zusammenschlussvorhaben wurde auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich angemeldet.
II. Beteiligte Unternehmen
1. Bertelsmann
Rz. 7.
Bertelsmann ist der größte europäische Medienkonzern und international tätig in den Bereichen Fernsehen (RTL Group), Radio, Tonträger, Verlag von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Buch- und Medienclubs sowie sonstiges Entertainment. Im Bereich Zeitungen, Zeitschriften und Internetangebote ist Bertelsmann mit der Tochtergesellschaft Gruner + Jahr aktiv. Im Bereich der Publikumsverlage, d.h. der Buchverlage für allgemeine Literatur, ist Bertelsmann im Wesentlichen mit der Tochtergesellschaft Random House tätig. Im Bereich Wissensinhalte in gedruckter und elektronischer Form ist die Tochtergesellschaft Wissenmedia tätig.
Rz. 8.
Die Verlagsgruppe Random House umfasst derzeit etwa 33 Buchverlage, die Belletristik, Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Hörbücher und Ratgeber verlegen. Zu den Verlagen gehören u.a. Goldmann, Heyne, Blessing, Blanvalet, Albrecht Knaus, Luchterhand, Siedler, btb, Manesse, DVA, Kösel und Gerth Medien. Die Verlagsgruppe in ihrer heutigen Gestalt geht auf die 1998 erfolgte Übernahme des amerikanischen Verlagshauses Random House durch die Bertelsmann AG und dessen Zusammenführung mit den firmeneigenen Verlagen (Bertelsmann Verlagsgruppe, Bantam Doubleday Bell) zurück. 2003 akquirierte Random House in Deutschland den Heyne Verlag , 2005 die Verlage DVA, Manesse und Kösel, 2006 die Gerth Medien und 2008 den Prestel-Verlag.
Rz. 9.
Wissenmedia verlegt Universallexika, Themenlexika und Themensachbücher aus verschiedenen Wissensbereichen sowie Wörterbücher (u.a. unter der Marke Wahrig). Die Lexika erscheinen in ein- und mehrbändigen Ausgaben. Beispiele aus dem aktuellen Programm sind „Bertelsmann Universallexikon 2009” (ein Band), „Bertelsmann Lexikon in drei Bänden”, „Das Wikipedia Lexikon” (ein Band), Bertelsmann Lexikothek (Faktenwissen A – Z in zwei Bänden), „Basiswissen” in fünf Bänden sowie die CD „Lexikalisches Wissen”.
Rz. 10.
Wissenmedia ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der InmediaOne GmbH, Gütersloh (InmediaOne)...