Entscheidungsstichwort (Thema)
T-Mobile. Vodafone. O2. Prüfung möglicher Verstöße gegen Art. 81 EG, § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Tenor
1. Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten, von den Beteiligten zu 1 bis 3 mit Schreiben an die Beschlussabteilung vom 29. Oktober 2007 angebotenen Verpflichtungszusagen sind für die Beteiligten zu 1 bis 3 bindend.
2. Das Verfahren gegen die Beteiligten zu 1 bis 3 wird nach Maßgabe des § 32 b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt. Im übrigen besteht kein Anlass zum Tätigwerden.
3. Die Gebühr für dieses Verfahren einschließlich dieser Entscheidung wird auf
[…] Euro |
(in Worten: […] Euro) |
festgesetzt.
Gebührenschuldner sind nach § 80 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GWB die Beteiligten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldner.
Tatbestand
I. Sachverhalt
1. Die Beschlussabteilung geht von den nachfolgend dargelegten tatsächlichen Verhältnissen aus.
2. T-Mobile, Vodafone und O2 beabsichtigen die Gründung eines Konsortiums, das eine sogenannte Plattform für mobilen Rundfunk nach dem DVB-H-Standard betreiben soll. Zu diesem Zweck werden die Beteiligten eine Grundsatzvereinbarung abschließen, in der die Grundzüge ihrer Kooperation geregelt sind. Sie beabsichtigen zudem, ein Gemeinschaftsunternehmen (Mobile Broadcasting Service GmbH & Co. KG, „MBS”) zu gründen, das den operativen Plattformbetrieb übernehmen soll. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wurde am 13. April 2007 beim Bundeskartellamt angemeldet und wurde im Parallelverfahren B7 – 61/07 am 13. August 2007 freigegeben.
1. Die beteiligten Unternehmen
3. O2 ist Betreiberin eines Mobilfunknetzes nach dem GSM- und UMTS-Standard in Deutschland. Sie bediente Ende 2006 ca. 11 Mio. Kunden. O2 ist eine mittelbare 100%ige Tochter des spanischen Telekommunikationsunternehmens Telefónica S.A., das international Festnetz- und Mobilfunkkommunikation, Internet- und Datendienstleistungen sowie Unterwasserkabelinfrastruktur anbietet. Der Konzernumsatz der Telefónica-Gruppe lag 2006 bei ca. 52,9 Mrd. EUR.
4. T-Mobile betreibt in Deutschland ein flächendeckendes Mobilfunknetz nach dem GSM- und UMTS-Standard. Das Unternehmen versorgt darüber zur Zeit ca. 30,2 Mio. Mobilfunkkunden. T-Mobile ist eine 100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG, der Konzernmutter einer international vorwiegend im Bereich der Telekommunikation tätigen Unternehmensgruppe. Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom AG lag 2006 bei ca. 61,3 Mrd. EUR.
5. Auch Vodafone betreibt in Deutschland ein flächendeckendes Mobilfunknetz nach GSM- und UMTS-Standard mit ca. 29,6 Mio. Kunden. Vodafone ist eine 100%ige mittelbare Tochtergesellschaft der Vodafone plc., Newbury (GB), der Obergesellschaft der Vodafone-Gruppe. Die Vodafone-Gruppe ist als internationaler Mobilfunk- und Festnetzanbieter im Bereich der Telekommunikation tätig und erzielte im Geschäftsjahr 2005/2006 einen Konzernumsatz von ca. 48,5 Mrd. EUR.
6. Die UMTS-Netze aller drei Beteiligten decken jeweils mehr als 50% der Bevölkerung Deutschlands ab, ihre GSM-Netze erreichen jeweils eine Bevölkerungsabdeckung von mehr als 95%. Alle drei Beteiligten haben ihre UMTS-Netze – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – bereits für den High Speed Downlink Packet Access (HSDPA) der 1. und/oder 2. Ausbaustufe ausgerüstet. Dieser ermöglicht eine höhere Datenübertragungsrate und damit eine schnellere Übertragung von Daten. Während die normale Übertragungsrate bei UMTS bei 384 Kbit/s für den Downlink liegt, erlaubt HSDPA der 1. Ausbaustufe eine Downlink-Rate von 1,8 MBit/s, die 2. Ausbaustufe 3,6 MBit/s.
2. Übertragungsstandards für mobilen Rundfunk
7. Mit mobilem Rundfunk ist die mobile Nutzung von Rundfunk- und Mediendiensten, insbesondere Fernsehen, auf kleinen, tragbaren Endgeräten wie Mobiltelefonen, PDAs, MP3-Playern und ähnlichen Geräten gemeint. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist, dass zahlreiche Empfänger über ein und dasselbe Signal mit derselben Information versorgt werden können (Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung). Dies ist über sogenannte Rundfunk- oder Broadcast-Übertragungstechnologien möglich. Die klassischen Mobilfunk-Übertragungstechnologien bieten dagegen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, bei denen für den Datenaustausch zwischen zwei Stationen jeweils eine individuelle, auch beidseitig nutzbare Verbindung etabliert wird. Hier ist es allerdings bisher nicht möglich, dass eine hohe Anzahl von Verbindungen in der gleichen Mobilfunkzelle hergestellt und gehalten werden kann.
8. Es gibt mehrere Broadcast-Übertragungsstandards, die für die Übertragung von mobilem Rundfunk geeignet sind. Dies sind der DVB-H-Standard, der DMB-Standard und der von dem amerikanischen Unternehmen Qualcomm entwickelte Standard MediaFLO. Auch der Breitband-Internetzugangs-Standard WiMAX kommt für die Übertragung von mobilem Rundfunk in Frage. Gegebenenfalls wird es zukünftig auch möglich sein, Mobilfunk-Übertragungsstandards in gewissen Grenzen broadcast- und multicastfähig zu machen.
2.1. DVB-H
9. DVB-H (Abkürzung für Digital Video Broadcasting – Handhelds...