Entscheidungsstichwort (Thema)

toom Baumarkt. Marktkauf Baumarkt. Prüfung eines gemäß § 39 GWB angemeldeten Zusammenschlussvorhabens nach §§ 35 ff. GWB

 

Tenor

I. Der mit Schreiben vom 16. Mai 2007 angemeldete Zusammenschluss wird freigegeben.

II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird – unter Anrechnung einer Gebühr von […] EUR für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens – auf insgesamt

[…]

(in Worten: […])

festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis 6. als Gesamtschuldner auferlegt.

 

Tatbestand

A. Sachverhalt

1. Zusammenschlussvorhaben und Verfahren

1. Die REWE Zentralfinanz eG, Köln (nachfolgend auch: „REWE Zentral”), hat mit Schreiben vom 16. Mai 2007, eingegangen beim Bundeskartellamt per Fax am selben Tag, durch ihre Verfahrensbevollmächtigten die förmliche Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens bewirkt. Die bevorstehende Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens war dem Bundeskartellamt bereits in einer ausdrücklich als Entwurf gekennzeichneten Fassung, wonach namens und im Auftrag der REWE Zentralfinanz eG und in Abstimmung mit der Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG das beschriebene Zusammenschlussvorhaben angemeldet wird, mit Schreiben vom 4. Mai 2007 mitgeteilt worden.

2. Die Verfahrensbevollmächtigten der Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. oHG (nachfolgend auch: „Marktkauf Handelsgesellschaft”), der Marktkauf Baumarkt Services GmbH & Co. KG (im Folgenden auch: „Marktkauf BSG”), der Marktkauf Holding GmbH (im Folgenden: „Marktkauf Holding”) und der Marktkauf Autonom BM Vermietungs GmbH & Co. KG (im Folgenden auch: „Autonom KG”) haben sich mit Schreiben vom 13. Juni 2007, eingegangen per Fax am selben Tag, der von der REWE Zentralfinanz eG mit Schreiben vom 16. Mai 2007 bewirkten Anmeldung angeschlossen.

3. Gemäß der Anmeldung ist beabsichtigt, dass die REWE-Group über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft toom BauMarkt GmbH (nachfolgend auch: „toom BauMarkt”) 133 Baumarktstandorte der unter der Marke „Marktkauf” ([…] Standorte) bzw. „Baudepot” ([…] Standorte) geführten Baumarktaktivitäten der Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG übernimmt. [1]Zur Durchführung des Zusammenschlussvorhabens sollen die für die einzelnen Standorte der Marktkauf Baumärkte bestehenden Mietverträge und andere baumarktbezogene Rechtsverhältnisse auf die Marktkauf Baumarkt Service GmbH & Co. KG übertragen werden. Die toom BauMarkt GmbH wird in einem weiteren Schritt die Marktkauf Baumarkt Service GmbH & Co. KG übernehmen. Weitere, für das Geschäft der Marktkauf Baumärkte relevante Vermögensbestandteile, insbesondere das in den Standorten vorhandene Anlagevermögen und der vorhandene Warenbestand, sollen als Sachgesamtheiten im Wege eines Asset-Kaufvertrages auf die toom BauMarkt GmbH übertragen werden.

4. Hinsichtlich der Mietverträge für bestimmte Verkaufsstätten beabsichtigen die Parteien, dass eine 100 %ige Tochtergesellschaft der EDEKA-Gruppe, die Autonom KG, Mieterin bleibt und gegenüber REWE Group als Vermieterin der betreffenden Immobilien auftritt. Die toom BauMarkt wird das vertragliche Recht erhalten, nach Ablauf einer bestimmten Frist die Anteile an der Autonom KG zu erwerben.

5. Mit Schreiben vom 6. Juni 2007, per Fax eingegangen am selben Tag, hat die Beschlussabteilung der REWE Zentral und der toom BauMarkt als anmeldende Unternehmen mitgeteilt, dass sie gemäß § 40 Abs. 1 GWB in die Prüfung des Zusammenschlusses (Hauptprüfverfahren) eingetreten ist. Über diesen Verfahrensschritt hat die Beschlussabteilung zusätzlich den Verfahrensbevollmächtigten der Veräußererseite mit Schreiben vom 14. Juni 2007, per Fax eingegangen am selben Tag, informiert.

6. Mit Schreiben vom 21. Mai 2007, hat die Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB die Beiladung zu dem Fusionskontrollverfahren beantragt. Die Beschlussabteilung hat diesem Antrag mit Beschluss vom 21. Juni 2007 stattgegeben und die Antragstellerin zu dem Verfahren beigeladen.

7. Mit Schreiben vom 13. Juni 2007 hat die Beschlussabteilung Auskunftsersuchen an 17 überwiegend bundesweit tätige Baumarktunternehmen gerichtet. Ergänzende Auskunftsersuchen gingen mit Schreiben vom 21. Juni 2007 an sieben dieser Unternehmen. Mit Schreiben vom 27. Juni 2007 hat die Beschlussabteilung weitere Auskunftsersuchen an rd. 120 regional tätige Baumarktbetreiber gerichtet.

8. Mit Schreiben vom 7. August 2007 hat die Beschlussabteilung den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das angemeldete Zusammenschlussvorhaben freizugeben, die Gründe hierfür dargestellt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligten zu 1. und 2. haben mit Schreiben vom 7. August 2007 mitgeteilt, dass insoweit keine Stellungnahme erfolgen wird. Die Beteiligten zu 3. bis 6. haben mit Schreiben vom 10. August 2007 mitgeteilt, dass sie keine Stellungnahme abgeben werden. Die Beigeladene hat mit Schreiben vom 9. August 2007 mitgeteilt, dass sie – abgesehen von einigen Bemerkungen in Bezug auf die Darstellung ihrer eigenen Tätigkeit – keine Stellung...

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