Rn 44

Der durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Prozess wird in der Lage aufgenommen, in der er sich bei Unterbrechung befindet.[60] Dies bedeutet, dass der Widersprechende die vorherige Prozessführung des Schuldners gegen sich gelten lassen muss. Der Widersprechende ist damit insbesondere auch an Anerkenntnisse, Verzichte, Geständnisse und Fristversäumnisse des Schuldners gebunden.[61] Zu berücksichtigen ist allerdings, dass hierin ggf. Rechtshandlungen zu sehen sind, die vom Insolvenzverwalter angefochten werden können.[62] Dem Widersprechenden steht es frei, sämtliche dem Schuldner bei Eintritt der Unterbrechung noch zustehenden Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen.

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