Rn 16

Auch die sog. übertragende Sanierung hat den Erhalt des Unternehmens als Ziel. Allerdings führt hier nicht der bisherige Unternehmensträger die Geschäfte fort, sondern es wird eine Übertragung auf einen neuen Unternehmensträger vorgenommen. Während also das Unternehmen als betriebliche Einheit erhalten bleibt, wird der bisherige Unternehmensträger liquidiert, sodass auch von einer sanierenden Liquidation gesprochen werden kann.[30] Für die Befriedigung der Gläubiger steht allein der für das Unternehmen erzielte Veräußerungserlös zur Verfügung. Daher ist die Übertragung nichts Anderes als eine gebündelte Liquidation, in der insbesondere durch die Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens in seiner Sachgesamtheit zum Vorteil der Gläubiger anstelle des Zerschlagungswerts der Fortführungswert realisiert werden soll.

[30] Uhlenbruck-Lüer/Streit, § 217 Rn. 6.

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