Rn 18
Auch die Sicherungsübereignung kann verlängert werden. Es kann vereinbart werden, dass eine neue Ware, die eine verbrauchte und zur Sicherung übereignete Ware ersetzt, als Ersatzsicherheit bestellt wird.[38] Diese antizipierte Einigung mit antizipiertem Besitzkonstitut[39] gewährt, wenn der Erwerbsvorgang vor Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, ein Absonderungsrecht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein Rechtserwerb nach § 91 nicht mehr möglich.
Rn 19
Zudem ist es möglich die Sicherungsübereignung durch eine Verarbeitungsklausel auf den neu hergestellten Gegenstand zu erweitern. Die Ausführungen zum erweiterten Eigentumsvorbehalt gelten hier entsprechend.[40]
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