Überblick

Bodenerhöhungen, wie z. B. Aufschüttungen oder die Errichtung erhöhter Terrassen und Auffahrten, sind zwar vom Nachbarn hinzunehmen, können aber im Fall einer durch Regen verursachten Abschwemmung zu Schäden führen. Hierauf nehmen die meisten Bundesländer in ihren Nachbargesetzen Bezug und regeln beispielsweise einen einzuhaltenden Grenzabstand oder Schutzmaßnahmen.

Grundstücksvertiefungen, wie z. B. ein Baugrubenaushub oder das Abgraben eines Hangs, können ebenfalls zu Schäden auf dem Nachbargrundstück führen. Hier regelt § 909 BGB die Folgen.

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