Rz. 51
Das bosnisch-herzegowinische Erbrecht wird in der Praxis hauptsächlich durch die Anwendung der gesetzlichen Erbfolgeregelung geprägt. Das Testament und andere Mittel gewillkürter Erbfolge bzw. der Nachlassplanung im weiteren Sinne spielen nur eine untergeordnete Rolle.[51] Die vor kurzem erst abgeschlossene Erbrechtsreform in den einzelnen Länderteilen hat in diesem Bereich insbesondere in der Republika Srpska nur wenige, nicht gravierende Änderungen gebracht. Etwas mehr ist auf diesem Feld in der Föderation BuH und im Distrikt Brčko passiert, wobei sich die neuen Lösungen wegen der relativ kurzen Anwendungszeit dieser neuen Gesetze bislang noch nicht in der Praxis bewähren konnten.
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