Verfahrensgang
LG Frankfurt (Oder) (Aktenzeichen 12 O 283/20) |
Tenor
Das am 5. Oktober 2023 verkündete Urteil, Az. 5 U 186/22 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen im Tenor (Kostenentscheidung) dahingehend berichtigt, dass es statt "Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen" richtig heißen muss "Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen".
Fundstellen
Dokument-Index HI16322940 |
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