Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Urteil vom 08.09.2015 - 2 U 28/14

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch Dienstvorgesetzte

 

Normenkette

BGB § 839 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 02.05.2014; Aktenzeichen 12 O 357/12)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.05.2014 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Oder), Az. 12 O 357/12, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 31.400,00 EUR.

 

Gründe

I. Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 EUR sowie die Feststellung seiner Haftung für materielle und immaterielle Schäden aufgrund einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung durch Mobbing seiner Dienstvorgesetzten.

Zunächst kann wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts auf den Tatbestand der erstinstanzlichen Entscheidung verwiesen werden (§ 540 Abs. 1 ZPO). Der Sachverhalt ist noch um Folgendes zu ergänzen:

Nach Ankündigung mit Schreiben vom 19.09.2013 bleibt der Kläger dem Dienst seit dem 23.09.2013 fern. Der Kläger ist unbestritten weder krank noch besteht eine Genehmigung des Dienstherrn für das Fernbleiben vom Dienst. Gegen die mit Bescheid vom 25.09.2013 ausgesprochene Feststellung des Verlustes des Anspruchs auf Besoldung legte der Kläger mit Schreiben vom 18.10.2013 Widerspruch ein, der mit Bescheid vom 23.10.2013 zurückgewiesen wurde....

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Parkplätze und Tiefgaragen (Verkehrssicherung) / 1.3.1 Beleuchtung
    1
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein / §§ 40 - 42 Abschnitt I Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen
    0
  • Landeswaldgesetz Hamburg / Anlage 2 Beschilderung (§ 9 Abs. 1)
    0
  • Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments un ... / Art. 66 - 68 KAPITEL XI MARKTÜBERWACHUNG
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Vermieter-Lexikon

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Rechtsfragen von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug. Das Buch hilft, Probleme zu erkennen, zu vermeiden oder zu lösen. Mit über 10.000 aktuellen Gerichtsentscheidungen – von Experten ausführlich erläutert. Jetzt in der 18. Auflage!


OLG Stuttgart 4 U 51/03
OLG Stuttgart 4 U 51/03

  Leitsatz (amtlich) Zum Begriff des „Mobbing”. Gegen „Mobbing” ist i.d.R. kein den Amtshaftungsanspruch ausschließendes, zumutbares Rechtsmittel gegeben (Anschluss an BGH v. 1.8.2002 – III ZR 277/01, BGHReport 2002, 920 = NJW 2002, 3172). 1. Ein ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren