Jan Curschmann, Daniel Coelho Moreira
I. Besteuerung der Gesellschaft
Rz. 131
Limitadas unterliegen mit ihren Welteinkünften der brasilianischen Körperschaftsteuer IPRJ (Imposto de Renda da Pessoa Juridica) sowie dem Sozialbeitrag CSLL (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido). Grundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens ist regelmäßig das bilanziell festgestellte Ergebnis. Drohende Verluste sind erst bei tatsächlicher Realisierung berücksichtigungsfähig. Verlustvorträge sind grundsätzlich unbeschränkt vortragsfähig, können aber nur bis zur Höhe von 30 % des Gewinns im Folgejahr geltend gemacht werden. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % bei einem Jahresgewinn von bis zu 240.000 R$ (ca. 105.000 EUR); darüber liegende Gewinne werden mit einem Zuschlag von 10 % belastet. Der Sozialbeitrag CSLL beträgt linear 9 %.
Rz. 132
An indirekten Steuern kommen als Bundessteuern, einzelstaatliche Steuern und gemeindliche Steuern hinzu:
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die bundesstaatliche Umsatzsteuer IPI (Imposto sobre Produtos Industrializados) auf die Wertschöpfung bei Be- und Weiterbearbeitung sowie den Import vieler Produkte; diese Steuer fällt nur auf Herstellerebene an; |
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die einzelstaatliche Umsatzsteuer ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços) auf Umsätze mit Wirtschaftsgütern, Importen sowie innerstaatlichen Transporten und Kommunikationsdienstleistungen; |
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die gemeindliche Steuer ISS (Imposto sobre Serviços) auf Dienstleistungen gewerblicher Art, die nicht der ICMS unterliegen; |
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die auf Bundesebene erhobenen, umsatzabhängigen Sozialabgaben PIS (Programa de Integração Social) und COFINS (Contribuição para Financiamento da Seguridade Social). |
II. Besteuerung der Gesellschafter
Rz. 133
Ausländische Gesellschafter einer Limitada müssen einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in Brasilien haben, der u.a. zur Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Zustellungen legitimiert ist. Überdies müssen sich die Gesellschafter unter einer Bundes-Steuernummer registrieren lassen, und zwar juristische Personen per CNPJ und natürliche Personen per CPF.
Rz. 134
Dividendenerträge aus Beteiligungen an Limitadas sind in Brasilien grundsätzlich steuerfrei. Insofern ist die am 7.4.2005 von deutscher Seite erfolgte Aufkündigung des deutsch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) jedenfalls dann folgenlos, wenn die Gesellschafter juristische Personen sind. Bei natürlichen Personen entfällt indes die in Deutschland früher mögliche Anrechnung fiktiver Quellensteuern i.H.v. 20 % bzw. 25 % (Art. 10, 24 Abs. 3 lit. a DBA).
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