Verfahrensgang

Hessisches LSG (Urteil vom 12.11.2021; Aktenzeichen L 6 P 10/20)

SG Marburg (Entscheidung vom 14.02.2020; Aktenzeichen S 4 P 14/18)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. November 2021 zugelassen.

Der Revisionsschrift und allen folgenden Schriftsätzen soll je eine Abschrift für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Darüber hinaus wird um Beifügung von zwei weiteren Abschriften gebeten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15414115

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