Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufrechnung von Rentenansprüchen mit rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen

 

Orientierungssatz

Der 8. Senat legt dem 4. Senat die Frage vor, ob er an seiner Rechtsprechung (BSG 1978-01-19 4 RJ 47/77 = USK 7805), wonach mit rückständigen Rentenversicherungsbeiträgen auch dann nach SGB 1 § 51 Abs 2 gegen Rentenansprüche bis zur Hälfte der Rente aufgerechnet werden kann, wenn dadurch der Rentner hilfebedürftig iS der Vorschriften des BSHG über die Hilfe zum Lebensunterhalt wird, festhält.

 

Normenkette

SGB 1 § 51 Abs 2 Fassung: 1975-12-11; SGB 1 § 51 Abs 1 Fassung: 1975-12-11; BSHG

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657162

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