Entscheidungsstichwort (Thema)

Gerichtliche Nachprüfung der Ermächtigung in RVO § 551 Abs 1 S 3, bestimmte Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen

 

Orientierungssatz

1. Gegenstand der Nachprüfung ist allenfalls ein pflichtwidriges Verhalten des Verordnungsgebers, indem er bestimmte Krankheiten als Berufskrankheiten bezeichnet, andere dagegen nicht, wobei vor allem den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Rechnung zu tragen ist.

2. Bei der Formulierung der BKVO 7 Anl 1 Nr 41 und der Neufassung der Nrn 4301 und 4302 sind gerade weitere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt worden, die allerdings keine Ausweitung der bisher schon zu entschädigenden Bronchialerkrankungen mit sich gebracht haben.

 

Normenkette

RVO § 551 Abs 1 S 3 Fassung: 1963-04-30; BKVO 7 Anl 1 Nr 41 Fassung: 1968-06-20; BKVO Anl 1 Nr 4301 Fassung: 1976-12-08; BKVO Anl 1 Nr 4302 Fassung: 1976-12-08

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654915

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