Leitsatz (amtlich)

Die "Bezugnahme auf die Berufungsbegründung" enthält nicht die Angaben, die die Statthaftigkeit der Revision in der von SGG § 164 Abs 2 S 2 vorgeschriebenen Form darzutun vermögen (Vergleiche BSG 1957-09-26 4 RJ 214/56 = SozR Nr 81 zu § 162 SGG).

 

Normenkette

SGG § 164 Abs. 2 S. 2 Fassung: 1953-09-03

 

Fundstellen

Haufe-Index 2325723

BSGE, 269

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