Verfahrensgang

LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.03.2020; Aktenzeichen L 14 R 883/19)

SG Duisburg (Entscheidung vom 22.10.2019; Aktenzeichen S 53 R 507/19)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2020 zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14226144

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