Tatbestand

2 S (U) 3/96

BUNDESSOZIALGERICHT

Beschluß

in der Vorlagesache des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 -) an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 1/96) in Sachen … ua.

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat am 31. Mai 1996

beschlossen:

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 21/85 -) schließt sich der Senat der neueren Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs im Vorlagebeschluß vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 - zur Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH für sowohl rechtsgeschäftlich als auch sonstige Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft an.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI518423

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