Leitsatz (amtlich)

Die Zweckmäßigkeit der Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung iS von AFG § 36 (Fassung: 1969-06-25) beurteilt sich auch dann allein nach der objektiven Bedeutung dieser Maßnahme für das damit angestrebte Ziel (hier: Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk), wenn der Antragsteller bereits früher einmal an einer auf dasselbe Ziel gerichteten Maßnahme teilgenommen hat, ohne im Anschluß daran die vorgesehene Prüfung abzulegen, und hierbei von der BA gefördert wurde (Fortführung von BSG 1974-09-24 7 RAr 113/73 = BSGE 38, 146, BSG 1975-09-30 7 RAr 8/74, BSG 1975-05-06 7 RAr 52/73 = SozR 4100 § 36 Nr 6).

 

Normenkette

AFG § 36 Nr 3 S 1 Fassung: 1969-06-25, § 41 Fassung: 1969-06-25; AFuU § 8 Fassung: 1971-09-09

 

Verfahrensgang

LSG Niedersachsen (Entscheidung vom 23.08.1977; Aktenzeichen L 7 Ar 120/76)

SG Oldenburg (Entscheidung vom 15.06.1976; Aktenzeichen S 4 Ar 105/74)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647289

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