Orientierungssatz
Übergangsregelung in AFGHStruktG Art 1 § 2 Abs 3 Nr 2 - Unterhaltsgeld - Dynamisierung - Zulässigkeit der Leistungsklage - Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG:
1. Nach der Übergangsregelung in AFGHStruktG Art 1 § 2 Abs 3 Nr 2 steht den Beziehern laufender Unterhaltsgeld-Leistungen weiterhin nur der ihnen am 1975-12-31 zustehende Leistungssatz zu, allerdings (nur) solange, bis er von einem höheren Unterhaltsgeldsatz nach später geltenden Rechtsvorschriften "überholt" wird.
2. Eine Dynamisierung des am 1975-12-31 zustehenden Unterhaltsgeld-Leistungssatzes gemäß AFG § 112a findet nach diesem Zeitpunkt nicht statt.
3. Unterhaltsgeld nach AFG § 44 Abs 2 nimmt auch nach der Änderung des AFG durch das AFGHStruktG an der Dynamisierung gemäß AFG § 112a teil.
4. AFG § 151 Abs 1 findet auch bei Änderungen von Voraussetzungen des Leistungsanspruchs durch gesetzliche Regelung Anwendung.
5. Eine Leistungsklage nach SGG § 54 Abs 4 ist unzulässig, wenn das Klagebegehren mit der Anfechtung eines Aufhebungsbescheides nach SGG § 54 Abs 1 vollinhaltlich erreicht wird.
6. Der SGG § 77 sichert den Bestand bindender Verwaltungsakte nur soweit, als durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Im Bereich des AFG enthält aber AFG § 151 Abs 1 eine solche - abweichende - gesetzliche Bestimmung. Er wird ergänzt durch die Regelung in AFG § 152, wodurch der Vertrauensschutz in die Bestandskraft von Verwaltungsakten hier auf bestimmte Fälle der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen beschränkt ist (vgl Urteile des BSG vom 1974-08-07 7 RAr 30/73 = BSGE 38, 63, 68 und vom 1976-03-25 12/7 RAr 135/74 = BSGE 41, 260, 261).
7. Die Regelungen des AFGHStruktG über die Herabsetzung des Unterhaltsgelds verstoßen nicht gegen GG Art 12 Abs 1, Art 14 Abs 1, Art 20 Abs 1 und 3.
Normenkette
GG Art. 14 Abs. 1 Fassung: 1949-05-23, Art. 20 Abs. 1 Fassung: 1949-05-23, Abs. 3 Fassung: 1949-05-23, Art. 12 Abs. 1 Fassung: 1968-06-24; AFGHStruktG Art. 1 § 2 Abs. 3 Nr. 2 Fassung: 1975-12-18; AFG § 44 Abs. 2 Fassung: 1975-12-18, § 112 Fassung: 1975-12-18, § 112a Fassung: 1974-12-21, § 151 Abs. 1 Fassung: 1969-06-25, § 152 Abs. 1 Fassung: 1969-06-25; SGG § 54 Abs. 1 Fassung: 1953-09-03, Abs. 4 Fassung: 1953-09-03, § 77 Fassung: 1953-09-03
Verfahrensgang
LSG Niedersachsen (Entscheidung vom 24.01.1978; Aktenzeichen L 7 Ar 173/77) |
SG Oldenburg (Entscheidung vom 16.05.1977; Aktenzeichen S 4 Ar 59/76) |
Fundstellen