Leitsatz (amtlich)
Auf Witwenbeihilfe nach RVO § 600 Abs 1 besteht kein Anspruch, wenn die Ehe mit dem Schwerverletzten (RVO § 583 Abs 1) erst nach dem Arbeitsunfall geschlossen worden ist, der Tod des Versicherten innerhalb des ersten Ehejahres eingetreten und die Vermutung der "Versorgungsehe" in RVO § 594 nicht widerlegt ist.
Orientierungssatz
Zur Auslegung des Begriffs "Versorgung" in RVO § 594.
Normenkette
RVO § 600 Abs 1 Fassung: 1963-04-30, § 594 Fassung: 1963-04-30
Verfahrensgang
LSG Niedersachsen (Entscheidung vom 15.03.1978; Aktenzeichen L 6 Kn 39/77) |
SG Gießen (Entscheidung vom 19.10.1977; Aktenzeichen TEXT S 6 Kn 36/76) |
Fundstellen
BSGE, 79 |
Breith. 1980, 27 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen