Flugverspätung, schlechtes Essen im Hotel, Baulärm, fehlender Meerblick oder verschmutzte Strände... Diese oder viele andere Ärgernisse hat sicher jeder Anwalt schon von Mandanten oder Bekannten gehört oder selbst erfahren müssen. Ob und in welchem Umfang hier gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können, ist nicht immer ad hoc zu beantworten. Dieser Kommentar bietet die Lösung aus einer Hand. Der knapp 1.000-seitige Kommentar beinhaltet neben den seit 1.7.2018 geltenden und neugefassten Vorschriften zum deutschen Reisevertragsrecht auch die europarechtliche Fluggastrecht-VO. Das von Hochschulangehörigen und Richtern verfasste Werk überzeugt neben seiner Aktualität durch seine Praxisnähe. Detaillierte Übersichten, z.B. zu den Rechtsbehelfen des Reisenden, zur Minderungstabelle ("Frankfurter Tabelle") oder zu außergewöhnlichen Umständen i.S.d. Art. 5 Fluggastrechte-VO, sowie Praxishinweise runden das Werk ab. Lehrbuchartig und mit vielen Verweisen und Fundstellen wird insbesondere die zentrale Norm des reiserechtlichen Gewährleistungsrechts, § 651i BGB, besprochen. Die einzelnen Reisemängel werden unter umfassender Judikatur systematisch dargestellt. In der Praxis ist so eine schnelle Orientierung möglich. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die ebenfalls lehrbuchartige und umfangreiche Darstellung der Fluggastrechte-VO. Auch hier wird der Praktiker durch eine klare Systematik schnell zur Lösung seiner rechtlichen Fragen geführt. Insbesondere Praktiker, die nicht täglich mit der Fluggastrecht-VO und den der Luftfahrt höchsteigenen (englischen) Begriffen betraut sind, lässt das Werk nicht im Regen stehen und erklärt luftfahrttypische Begriffe wie "Wet Lease", "Dry Lease" oder "Blocked-Space-Agreement". Fazit: Ein Nachschlagewerk mit Handbuchcharakter, dass keine reisevertraglichen Fragen offenlässt.

RA Andy Ziegenhardt, Erfurt

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