Aufwendungen, die Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder aufgrund schulischen Vorgaben zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, werden zusätzlich als Mehrbedarf anerkannt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen