Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  1. zum entsandten Arbeitnehmer
  2. zum entsendenden Unternehmen
  3. zu einer Kontaktperson, die als Verbindungsperson zu den bulgarischen Behörden dient (d. h. sie benötigt die Befugnis zur Kontaktaufnahme und zum Erhalt von Meldungen und Dokumenten)
  4. Einsatzort in Bulgarien
  5. Einsatzdauer
  6. Art der Dienstleistung

gemacht werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?