Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben
- zum entsandten Arbeitnehmer
- zum entsendenden Unternehmen
- zu einer Kontaktperson, die als Verbindungsperson zu den bulgarischen Behörden dient (d. h. sie benötigt die Befugnis zur Kontaktaufnahme und zum Erhalt von Meldungen und Dokumenten)
- Einsatzort in Bulgarien
- Einsatzdauer
- Art der Dienstleistung
gemacht werden.
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