Rz. 102
Bulgarien ist Vertragsstaat des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens (EuSorgeRÜ),[106] des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ)[107] und des Haager Kindesschutzübereinkommens (KSÜ).[108] Es ist jedoch kein Teilnehmerstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens[109] (MSA). Im autonomen Kollisionsrecht regelt Art. 85 PRGB das anwendbare Recht für die Beziehungen zwischen Kindern und Eltern. Seit dem EU-Beitritt Bulgariens am 1.1.2007 beansprucht die Brüssel IIa-Verordnung unmittelbare Geltung.
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