Rz. 40
Nichtig ist ein Testament, wenn
▪ | es zugunsten einer Person errichtet ist, die die Erbfähigkeit nicht besitzt; |
▪ | die Formvoraussetzungen nicht eingehalten sind; |
▪ | die testamentarische Verfügung selber oder der im Testament geäußerte einzige Beweggrund für diese Verfügung gesetzeswidrig sind, weil sie gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen; |
▪ | die Bedingung oder die Auflage unmöglich ist. |
Der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit verjährt nie.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen