1Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. 2Dies ist insbesondere [Bis 19.08.2021: während der laufbahnrechtlichen Probezeit und] [2] in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. 3Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen