In das Register werden eingetragen
1. |
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7[1] [Bis 30.08.2020: §§ 4 bis 8] ), |
2. (weggefallen)
3. |
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10), |
4. |
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11), |
5. |
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18, |
6. |
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1). |
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