Verfahrensgang

BVerwG (Urteil vom 14.11.2013; Aktenzeichen 3 C 32.12)

VG Regensburg (Urteil vom 17.12.2010; Aktenzeichen RO 8 K 10.476)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Unterschriften

Gaier, Schluckebier, Paulus

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7041092

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?