Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufenthaltserlaubnis und Sozialhilfe

 

Beteiligte

Rechtsanwalt Dieter Kierzynowski

 

Verfahrensgang

OVG Berlin (Zwischenurteil vom 02.04.1998; Aktenzeichen 6 SN 58.98)

VG Berlin (Zwischenurteil vom 27.02.1998; Aktenzeichen 8 A 732.97)

 

Tenor

Die mit Beschluss vom 1. Oktober 1998 erlassene und mit Beschlüssen vom 25. Februar 1999, 24. Juni 1999, 16. November 1999 und 21. Juni 2000 verlängerte einstweilige Anordnung wird erneut verlängert mit der Maßgabe, daß sie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 30. Juni 2001, gilt.

 

Unterschriften

Papier, Steiner, Hoffmann-Riem

 

Fundstellen

Dokument-Index HI565243

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