Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 27.08.2010; Aktenzeichen 7 KLs 572 Js 46495/08) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Lübbe-Wolff Landau Kessal-Wulf
Fundstellen
Dokument-Index HI7536549 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen