Verfahrensgang

BGH (Beschluss vom 25.01.2012; Aktenzeichen 1 StR 45/11)

LG München I (Urteil vom 27.08.2010; Aktenzeichen 7 KLs 572 Js 46495/08)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Unterschriften

Lübbe-Wolff Landau Kessal-Wulf

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7536549

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