Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache. Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)

 

Normenkette

BVerfGG § 32 Abs. 1, 5 S. 1

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 20.10.2021; Aktenzeichen 2 BvQ 95/21)

 

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14906604

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