Entscheidungsstichwort (Thema)
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache. Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)
Normenkette
Nachgehend
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).
Gründe
Rz. 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI14906604 |
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