Entscheidungsstichwort (Thema)
Klarstellende Berichtigung des Tenors eines stattgebenden Kammerbeschlusses
Normenkette
Verfahrensgang
BVerfG (Beschluss vom 26.08.2014; Aktenzeichen 2 BvR 2400/13) |
LG Potsdam (Urteil vom 14.12.2012; Aktenzeichen 25 KLs 12/12) |
Nachgehend
Tenor
Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2014 wird klarstellend dahin berichtigt, dass Ziffer 1 des Tenors wie folgt gefasst wird:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben, soweit er den Beschwerdeführer betrifft. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI13125054 |
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