Verfahrensgang
Hessisches LSG (Urteil vom 22.02.2012; Aktenzeichen L 4 KA 6/11) |
SG Marburg (Urteil vom 06.10.2010; Aktenzeichen S 11 KA 189/10) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Gaier, Schluckebier, Paulus
Fundstellen
Dokument-Index HI7536518 |
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