Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluß: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch die bis Inkrafttreten des Schuldrechtsänderungsgesetzes andauernde Nichtgewährung von Nutzungsentgelt für ein im Beitrittsgebiet überlassenes Grundstück

 

Orientierungssatz

1. Werden durch eine gesetzliche Regelung bestehende Rechtsverhältnisse in eine neue Rechtsordnung übergeleitet, so liegt darin jedenfalls dann keine eine Enteignung iSv GG Art 14 Abs 3 S 1 begründende Beseitigung eines Rechts, wenn der Gesetzgeber den sich aus der Verfassung (GG Art 14 Abs 1) ergebenden Anforderungen genügt (vgl BVerfG, 1992-09-23, 1 BvL 15/85, BVerfGE 87, 114 ≪138f≫).

2. Angesichts der mit der Wiedervereinigung verbundenen besonderen Umstände (Notwendigkeit, vorrangige Aufgaben zu erledigen und tatsächliche bzw rechtliche Schwierigkeiten bei der Herstellung einer sozialverträglichen Rechtsangleichung) durfte der Gesetzgeber - jedenfalls für eine Übergangszeit - die Harmonisierung zweier Rechtsordnungen im Bereich des Grundstücksnutzungsrechts einer künftigen Regelung überlassen.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1; BGBEG Art. 232 §§ 1, 1a

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543640

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