Entscheidungsstichwort (Thema)

Revisionszulassung. Begriff der beruflichen Tätigkeit

 

Normenkette

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; USchadG § 2 Nr. 4

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches OVG (Urteil vom 04.02.2016; Aktenzeichen 1 LB 2/13)

VG Schleswig-Holstein (Urteil vom 20.09.2012; Aktenzeichen 6 A 186/11)

 

Gründe

Rz. 1

Die zulässigen Beschwerden sind begründet. Die Revisionen sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung des Begriffs der beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Nr. 4 des Umweltschadensgesetzes beitragen.

Rz. 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10408518

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