Entscheidungsstichwort (Thema)
Revisionszulassung. Begriff der beruflichen Tätigkeit
Normenkette
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; USchadG § 2 Nr. 4
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OVG (Urteil vom 04.02.2016; Aktenzeichen 1 LB 2/13) |
VG Schleswig-Holstein (Urteil vom 20.09.2012; Aktenzeichen 6 A 186/11) |
Gründe
Rz. 1
Die zulässigen Beschwerden sind begründet. Die Revisionen sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung des Begriffs der beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Nr. 4 des Umweltschadensgesetzes beitragen.
Rz. 2
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.
Fundstellen
Dokument-Index HI10408518 |
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