Entscheidungsstichwort (Thema)

Abfallbegriff

 

Leitsatz (redaktionell)

Der für die Begründung der Abfalleigenschaft erforderliche Wille, sich des Besitzes einer beweglichen Sache zu entledigen, kann auch durch Unterlassen nach außen dokumentiert werden (hier: langjähriges Liegenlassen von Bauschutt).

 

Normenkette

AbfG § 1 Abs. 1 Fassung: 1986-08-27

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches OVG (Entscheidung vom 28.06.1989; Aktenzeichen 7 A 123/88)

VG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 21.09.1988; Aktenzeichen 12 A 210/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543739

DVBl. 1990, 383

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