Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf jeweils 4 703 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG).

 

Unterschriften

Dr. Säcker, Schmidt, Dr. Rothkegel

 

Fundstellen

Dokument-Index HI566436

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge