Entscheidungsstichwort (Thema)

Immissionsschutz. Lärmbelästigung für die Nachbarschaft. Mittelwerte. nachträgliche Anordnung. Bestandsschutz

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Bestandsschutz einer gewerblichen Anlage steht einer nachträglichen Anordnung zur Minderung vermeidbarer Lärmbelästigungen für die Wohnnachbarschaft nicht entgegen.

 

Normenkette

BImSchG § 3 Abs. 1, §§ 22, 24; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches OVG (Entscheidung vom 16.03.1988; Aktenzeichen 7 A 80/87)

VG Stade (Entscheidung vom 06.05.1987; Aktenzeichen 3 A 17/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543707

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