Entscheidungsstichwort (Thema)
Immissionsschutz. Lärmbelästigung für die Nachbarschaft. Mittelwerte. nachträgliche Anordnung. Bestandsschutz
Leitsatz (redaktionell)
Der Bestandsschutz einer gewerblichen Anlage steht einer nachträglichen Anordnung zur Minderung vermeidbarer Lärmbelästigungen für die Wohnnachbarschaft nicht entgegen.
Normenkette
BImSchG § 3 Abs. 1, §§ 22, 24; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches OVG (Entscheidung vom 16.03.1988; Aktenzeichen 7 A 80/87) |
VG Stade (Entscheidung vom 06.05.1987; Aktenzeichen 3 A 17/85) |
Fundstellen
Dokument-Index HI543707 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen