Entscheidungsstichwort (Thema)
Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm; Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen
Leitsatz (redaktionell)
StVO § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 gewährt Schutz vor Straßenverkehrslärm nicht nur dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet; es genügen Lärmeinwirkungen, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen werden muß.
Normenkette
StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Fassung 1980-07-21
Verfahrensgang
OVG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 03.07.1984; Aktenzeichen 7 A 11/84) |
VG Koblenz (Entscheidung vom 08.12.1983; Aktenzeichen 6 K 102/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 543928 |
BVerwGE, 234 |
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