Entscheidungsstichwort (Thema)

Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm; Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen

 

Leitsatz (redaktionell)

StVO § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 gewährt Schutz vor Straßenverkehrslärm nicht nur dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet; es genügen Lärmeinwirkungen, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen werden muß.

 

Normenkette

StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Fassung 1980-07-21

 

Verfahrensgang

OVG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 03.07.1984; Aktenzeichen 7 A 11/84)

VG Koblenz (Entscheidung vom 08.12.1983; Aktenzeichen 6 K 102/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543928

BVerwGE, 234

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