Leitsatz (amtlich)

›Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist auch im Rahmen des bayerischen Landesbeamtenrechts grundsätzlich kein Verwaltungsakt (im Anschluß an BVerwGE 28, 191).‹

 

Verfahrensgang

VG München

Bayerischer VGH

 

Fundstellen

BVerwGE 49, 351

BVerwGE, 351

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge