Leitsatz (amtlich)
›Verbotene Geschenkannahme durch Entgegennahme von Bargeld führt nicht notwendig zur Entfernung aus dem Dienst, wenn der Beamte das Geld in vollem Umfang einer uneigennützigen Verwendung zugeführt hat.‹
Verfahrensgang
BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Köln -) |
Fundstellen
BVerwGE 86, 74 |
DVBl. 1989, 204 |
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