Leitsatz (amtlich)

›Verbotene Geschenkannahme durch Entgegennahme von Bargeld führt nicht notwendig zur Entfernung aus dem Dienst, wenn der Beamte das Geld in vollem Umfang einer uneigennützigen Verwendung zugeführt hat.‹

 

Verfahrensgang

BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Köln -)

 

Fundstellen

BVerwGE 86, 74

DVBl. 1989, 204

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