Checkliste der Anwesenheitsrechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren [Rdn 1626][Autor]
Rdn 1627
Die Anwesenheitsrechte des Verteidigers im EV sind in folgendem Überblick zusammengestellt (AR = Anwesenheitsrecht; ja = Anwesenheitsrecht besteht; wegen der weiteren Einzelh. s. die u.a. Stichwörter).
Ermittlungsmaßnahme | polizeiliche | staatsanwaltschaftliche | richterliche |
---|---|---|---|
Augenscheinseinnahme | kein AR | kein AR | AR ja (§ 168d Abs. 1) |
Durchsuchung beim Beschuldigten | Der Verteidiger hat kein allgemeines AR, der Beschuldigte als Inhaber des Hausrechts kann die Anwesenheit gestatten. In der Praxis wird daher die Anwesenheit i.d.R. erlaubt. | ||
Durchsuchung bei einem Dritten | Der Verteidiger hat ein AR nur, wenn der Inhaber des Hausrechts die Anwesenheit gestattet. | ||
Gegenüberstellung | nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja | nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja | nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja |
Haftprüfungstermin | AR ja | ||
Leichenschau | nach h.M. kein AR des Verteidigers; § 168d gilt nicht (→ Leichenschau, Teil L Rdn 3036) | ||
Vernehmung des Beschuldigten | AR ja (§ 163a Abs. 4 i.V.m. § 168c Abs. 1, 5) | AR ja (§ 163a Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 168c Abs. 1, 5) | AR ja (§ 168c Abs. 1, 5) |
Vernehmung von Mitbeschuldigten | nach h.M. zum alten Recht kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | nach h.M. zum alten Recht kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | nein (BGHSt 42, 391; s. Teil V Rdn 4772 ff.; a.A. wohl h.M. in der Lit.) |
Vernehmung von SV | nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | AR ja (§ 168c Abs. 1) |
Exploration durch einen SV | kein AR (vgl. BGH NStZ 2003, 101; vgl. aber LSG Rheinland-Pfalz StraFo 2006, 335) | ||
Vernehmung von Zeugen | nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden | AR ja (§ 168c Abs. 2) |
Vorführung des Beschuldigten | AR ja |
Siehe auch: → Augenscheinseinnahme, Teil A Rdn 643; → Durchsuchung, Anwesenheit des Verteidigers, Teil D Rdn 1842; → Gegenüberstellung, Teil G Rdn 2437; → Leichenschau, Teil L Rdn 3036; → Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Allgemeines, Teil P Rdn 3707, m.w.N.; → Richterliche Vernehmung, Beschuldigter, Teil R Rdn 4009; → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4060; → Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Beschuldigter, Teil S Rdn 4133; → Vernehmung von Mitbeschuldigten, Teil V Rdn 4772; → Vernehmung von Sachverständigen, Teil V Rdn 4788; → Vernehmung von Zeugen, Allgemeines, Teil V Rdn 4795, m.w.N.; → Vorführung des Beschuldigten, Teil V Rdn 5218.
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