Checkliste der Anwesenheitsrechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren
Rdn 1648
Die Anwesenheitsrechte des Verteidigers im EV sind in folgendem Überblick zusammengestellt (AR = Anwesenheitsrecht; ja = Anwesenheitsrecht besteht; wegen der weiteren Einzelh. s. die u.a. Stichwörter).
Ermittlungsmaßnahme |
polizeiliche |
staatsanwaltschaftliche |
richterliche |
Augenscheinseinnahme |
kein AR |
kein AR |
AR ja (§ 168d Abs. 1) |
Durchsuchung beim Beschuldigten |
Der Verteidiger hat kein allgemeines AR, der Beschuldigte als Inhaber des Hausrechts kann die Anwesenheit gestatten. In der Praxis wird daher die Anwesenheit i.d.R. erlaubt. |
Durchsuchung bei einem Dritten |
Der Verteidiger hat ein AR nur, wenn der Inhaber des Hausrechts die Anwesenheit gestattet. |
Gegenüberstellung |
nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja |
nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja |
nach § 58 Abs. 2 S. 2 AR ja |
Haftprüfungstermin |
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AR ja |
Leichenschau |
nach h.M. kein AR des Verteidigers; § 168d gilt nicht (→ Leichenschau, Teil L Rdn 3144) |
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Vernehmung des Beschuldigten |
AR ja (§ 163a Abs. 4 i.V.m. § 168c Abs. 1, 5) |
AR ja (§ 163a Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 168c Abs. 1, 5) |
AR ja (§ 168c Abs. 1, 5) |
Vernehmung von Mitbeschuldigten |
nach h.M. zum alten Recht kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
nach h.M. zum alten Recht kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
nein (BGHSt 42, 391; s. Teil V Rdn 5017 ff.; a.A. wohl h.M. in der Lit.) |
Vernehmung von SV |
nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
AR ja (§ 168c Abs. 1) |
Exploration durch einen SV |
kein AR (BGH NStZ 2003, 101; aber LSG Rheinland-Pfalz StraFo 2006, 335) |
Vernehmung von Zeugen |
nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
nach h.M. kein AR; Verteidiger kann aber zugelassen werden |
AR ja (§ 168c Abs. 2) |
Vorführung des Beschuldigten |
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AR ja |
Siehe auch: → Augenscheinseinnahme, Teil A Rdn 653; → Durchsuchung, Anwesenheit des Verteidigers, Teil D Rdn 1876; → Gegenüberstellung, Teil G Rdn 2492; → Leichenschau, Teil L Rdn 3144; → Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Allgemeines, Teil P Rdn 3873, m.w.N.; → Richterliche Vernehmung, Beschuldigter, Teil R Rdn 4183; → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4236; → Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Beschuldigter, Teil S Rdn 4311; → Vernehmung von Mitbeschuldigten, Teil V Rdn 5017; → Vernehmung von Sachverständigen, Teil V Rdn 5035; → Vernehmung von Zeugen, Allgemeines, Teil V Rdn 5042, m.w.N.; → Vorführung des Beschuldigten, Teil V Rdn 5479.