Rz. 18

Zeitgleich mit der Erstellung der Durchführbarkeitsstudie ist die Satzung zu erstellen. Bei einem Joint Venture wird zusätzlich zwischen den Investoren ein Joint Venture-Vertrag geschlossen. Diese Dokumente sollten sowohl in chinesischer als auch in englischer Sprache abgefasst werden. Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Registrierungsbehörde sich nur mit der chinesischen Fassung befasst und auch nur diese genehmigt. Eine Bestimmung, dass zwischen den Parteien im Streitfall die englische Fassung Vorrang hat, ist jedoch zulässig.

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