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Vorratsgesellschaften spielen nach chinesischem Recht keine Rolle. Zwar ist es möglich, die Anteile an einem FIE auf einen Erwerber zu übertragen. Wegen der Genehmigungsbedürftigkeit jeder Abtretung ist dieses Vorgehen jedoch unpraktisch. Hinzu kommt, dass FIEs nur für konkrete Investitionsvorhaben gegründet werden können und damit an einen bestimmten Geschäftszweck gebunden sind, z.B. die Hersteller bestimmter Produkte.

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