Rz. 31

Statt der früher üblichen jährlichen Prüfung von Unternehmen führen die chinesischen Behörden mittlerweile ein fortlaufendendes Berichtssystem durch, das zu großen Teilen online implementiert wird. Hierfür wurden besondere Vorschriften erlassen (siehe Rdn 10). Die Berichtsmaßnahmen sehen die Übermittlung von insgesamt vier Arten von Berichten vor, wozu auch Änderungsberichte rechnen,[16] die über das online Unternehmensregistersystem eingereicht werden sollen.[17] Der Änderungsbericht muss Änderungen der Basisinformationen des Unternehmens (falls anwendbar), Informationen zu den Investoren des Unternehmens sowie zu den diese faktisch beherrschenden Personen (actual controller) und weitere Informationen enthalten.[18]

[16] Art. 8 Berichtsmaßnahmen.
[17] Art. 11 S. 1 Berichtsmaßnahmen.
[18] Art. 12 Berichtsmaßnahmen.

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