Es ist nicht zulässig, die Wohnungseigentümer direkt oder indirekt zu zwingen, einen Vertreter zu bevollmächtigen. So liegt es, wenn der Verwalter die Wohnungseigentümer dazu aufruft, einer Versammlung fernzubleiben und ihm bzw. den Verwaltungsbeiräten Vollmachten zu erteilen, verbunden mit dem Hinweis, bei der Teilnahme bestünden gesundheitliche Risiken.

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